Studie: Minijobber erhalten oft keinen Mindestlohn

Nur Hälfte der Beschäftigten erhalte laut Hans-Böckler-Stiftung tatsächlich die gesetzliche Lohnuntergrenze

Düsseldorf. Viele Minijobber erhalten offenbar nicht den gesetzlichen Mindestlohn, obwohl er ihnen zusteht. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf veröffentlichte am Montag eine Untersuchung, wonach im Jahr 2015 knapp die Hälfte der geringfügig Beschäftigten mit einem Minijob als Haupterwerbsquelle weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde erhielten. Der Mindestlohn wurde Anfang 2015 in Deutschland eingeführt, zum Jahresbeginn 2017 wurde er auf 8,84 Euro erhöht.

Die Verfasser der Studie, Toralf Pusch und Hartmut Seifert, erklärten, die Zahlen ließen »keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben«. Das Mindestlohngesetz werde bei Minijobs offenbar noch längst nicht flächendeckend angewendet, auch wenn seit Einführung die Stundenlöhne der Minijobber im Haupterwerb im D...


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