Notorisch unpünktlicher Zahler

Mietzahlung

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Mit der Mietzahlung hatte es der Mieter noch nie genau genommen. Seit zwanzig Jahren wohnte er in seiner Berliner Mietwohnung, und meistens hatte er die Miete zu spät überwiesen. Manchmal sogar mit einigen Wochen Verspätung. Der Vermieter hatte die unpünktlichen Zahlungen nie beanstandet, aber im Herbst 2014 reichte es ihm.

Er schickte dem Mieter Ende November eine Abmahnung wegen vertragswidrigen Verhaltens, am 5. Dezember die fristlose Kündigung - obwohl der am 4. Dezember gezahlt hatte.

Die Räumungsklage des Vermieters scheiterte beim Landgericht Berlin (Az. 65 S 239/15). Es erklärte die Kündi...


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