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Arbeitgeber muss nicht über negative Folgen aufklären

Teilzeitarbeit

Wechselt ein Arbeitnehmer von Vollzeit in Teilzeit, muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht über die negativen Folgen auf die betriebliche Altersversorgung aufklären. So weit geht seine Fürsorgepflicht nicht. Umgekehrt ist er auch nicht berechtigt, dem Arbeitnehmer die Teilzeit auszureden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1040327.arbeitgeber-muss-nicht-ueber-negative-folgen-aufklaeren.html

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