EU-Gericht stärkt Europäische Bürgerinitiative

Bürger der EU können die Kommission auffordern, neue Gesetze auszuarbeiten / Lehnt diese ab, muss sie dies genau begründen

Luxemburg. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative gestärkt, mit der EU-Bürger die Kommission zu neuen Gesetzen auffordern können. Lehnt die Kommission eine solche Initiative ab, muss sie dies genau und auf die einzelnen Vorschläge bezogen begründen, entschied das EuG am Freitag in Luxemburg. Damit bekommt eine Initiative für den Minderheitenschutz in den EU-Staaten eine neue Chance.

Für eine Europäische Bürgerinitiative müssen sich mindestens sieben EU-Bürger aus mindestens sieben EU-Staaten in einem sogenannten Bürgerausschuss zusammentun. Mit der Initiative wird die EU-Kommission aufgefordert, bestimmte Gesetzesinitiativen zu ergreifen. Zunächst entscheidet die EU-Kommission über die Registrierung der Initiative.

Danach haben die Organis...


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