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Makel einer systemnahen Beschäftigung

Einem Pensionär werden die Bezüge gekürzt, weil er in der DDR an der SED-Parteihochschule studiert hatte

Wer zu DDR-Zeiten systemnah arbeitete und nach der Wende Beamter war, bekommt nur die Zeit seit der Einheit für seine Pension angerechnet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1040811.makel-einer-systemnahen-beschaeftigung.html

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