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Schon recht, das Recht

René Heilig zu den vergeblichen Versuchen von Vorratsdatenspeicherung

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass das im Oktober 2015 beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspricht. Es gibt also gute Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht abermals ein Stoppzeichen setzt. Bereits im März 2010 haben die obersten Richter den damaligen Gesetzestext für verfa...

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