Wie verteilen sich die Kosten?

Mieterrechte zum Aufzug

Existiert im Haus ein Aufzug, hat der Mieter das Recht, ihn zu nutzen. Der Vermieter ist verpflichtet, ihn betriebsbereit zu halten, und zwar rund um die Uhr (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 2 W 22/04 und Landgericht Berlin, Az. 61 T 55/85). Bei einem Defekt oder Ausfall des Aufzugs muss der Vermieter die notwendigen Reparaturen veranlassen (Amtsgericht Nürnberg, Az. 28 C 4478/12).

Kann der Aufzug aufgrund von Mängeln und Defekten über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, kommt eine Mietminderung in Betracht (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Az. 104 C 85/15).

Seit Juni letzten Jahres muss für jede Aufzugsanlage ein Notfallplan angefertigt werden. Der muss beim jeweiligen Not- dienst hinterlegt oder an der Aufzugsanlage angebracht werden. Der Notfallplan muss unter anderem die Notbefreiungsanlage für den Aufzug enthalten sowie Angaben zum Standort und zu verantwortlichen Personen.

Die Reparaturkosten eines...


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