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Minijobber mit Anspruch auf betriebliche Altersversorgung

Arbeitsrechtsurteile im Überblick

Minijobber dürfen nicht wegen ihrer geringeren Arbeitszeit von der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen werden. Andernfalls stellt dies einen Verstoß gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dar, wonach Teilzeit- und damit auch geringfügig Beschäftigte nicht anders als Vollzeitbeschäftigte behandelt werden dürfen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1041065.minijobber-mit-anspruch-auf-betriebliche-altersversorgung.html

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