Teilweise verboten

Fall Böhmermann

Im zivilen Rechtsstreit um das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan hat das Hamburger Landgericht seine frühere Eilentscheidung bestätigt. Es bleibe Böhmermann verboten, strittige Passagen mit sexuellem Bezug und sonstigen Schmähungen zu wiederholen, entschied das Ger...


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