Werkvertrag hebelt Streikrecht aus
Gewerkschaft ver.di wirft Charité-Tochter CFM zwielichte Geschäftspraktiken vor
Wieder mal ein Streik an der Charité - aber mit geringen Auswirkungen. Vergangene Woche legten Beschäftigte der Tochterfirma Charité Facility Management (CFM) die Arbeit nieder. Für die CFM, die die nicht-pflegerischen und nicht-medizinischen Leistungen an dem Uniklinikum erbringt, gilt kein Tarifvertrag. Die dort Angestellten verdienen weniger als ihre Charité-Kollegen, die nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt werden. Die Gewerkschaft ver.di will das ändern. Seit Sommer 2016 finden Verhandlungen mit der Geschäftsleitung statt, es gab bereits mehrere Warnstreiks.
Doch die Arbeitsniederlegungen haben nur geringe Auswirkungen. Ein Grund dafür ist aus Sicht von ver.di, dass seit Monaten Tätigkeiten, die zuvor Festangestellte oder auch Leiharbeiter ausführten, an Werkvertragnehmer ausgelagert und Leiharbeiter »umetikettiert« werden. Denn: Leiharbeiter dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Für Werk...
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