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Überprüfung nach einem Jahr angestrebt

Neue Regelung beim Unterhaltsvorschuss tritt erst am 1. Juli 2017 in Kraft

Nun steht es definitiv fest: Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist beschlossene Sache. Sie tritt allerdings statt zum 1. Januar erst am 1. Juli 2017 in Kraft.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1041775.ueberpruefung-nach-einem-jahr-angestrebt.html

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