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Verspätung - Mieter müssen nicht zahlen

Nebenkostenabrechnung

Zwölf Monate gibt das Gesetz (§ 556 BGB) Vermietern Zeit, um Betriebskosten abzurechnen. Nur in Ausnahmefällen kann diese Frist verlängert werden - und dann ist es am Vermieter, gute Gründe dafür zu finden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1041783.verspaetung-mieter-muessen-nicht-zahlen.html

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