Betriebsratsrechte gestärkt

BAG-Urteil zur Arbeitszeit

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Rechte von Betriebsräten bei Arbeitszeitkonflikten mit ihrem Arbeitgeber gestärkt. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden am 16. Januar 2017 (BAG, Az. 7 AZR 224/15), dass den Arbeitnehmervertretern zwischen ihrem Schichtende und dem Beginn einer Betriebsratssitzung eine Erholungszeit von elf Stunden zusteht. Sie seien berechtigt, ihre Arbeit vor dem Schi...


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