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Minijobs im Privathaushalt dürfen bar entlohnt werden

+++ Zahlen & Fakten +++ Zahlen & Fakten +++

Vom Staat geförderte sogenannte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen dürfen im Grundsatz nicht bar bezahlt werden, wenn eine steuerliche Förderung angestrebt wird. Vielmehr soll ein Banknachweis geführt werden, um die illegale Beschäftigung in deutschen Privathaushalten einzudämmen. Doch unklar war bisher, ob die jährlich mit bis zu 510 Euro geförderten sogenannten Minijobs ebenfalls nur...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1041789.minijobs-im-privathaushalt-duerfen-bar-entlohnt-werden.html

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