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Der Schuldige steht fest - doch zu holen ist bei ihm nichts
Urteil des Europäischen Gerichtshofes: PIP hat gesundheitsgefährdende Brustimplantate verkauft
Das französische Unternehmen PIP hat gesundheitsgefährdende Brustimplantate verkauft. Doch bei der insolventen Firma ist nichts mehr zu holen. Ob andere Stellen Schmerzensgeld zahlen müssen, ist offen.
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