Die Qual mit der Neuwahl-Frage

Seit zweieinhalb Jahren prüft Sachsens Landtag die Wahlbeschwerde eines AfD-Mannes

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Gleich ist Halbzeit. Ende Februar ist Sachsens Landtag 30 Monate im Amt; die Spanne bis zur nächsten Wahl ist dann kürzer als die Zeit, die seit dem Wählervotum Ende August 2014 vergangen ist. Dass die 126 Abgeordneten indes ihre Beschlüsse rechtmäßig fassen, zweifelt Arvid Immo Samtleben an. Der AfD-Mann hat Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt und will eine Neuwahl erzwingen. Die Regularien sehen vor, dass ein eigens berufener Ausschuss im Landtag derlei Einsprüche prüft. Das geschieht - seit zweieinhalb Jahren. Es handle sich, stöhnte unlängst CDU-Ausschusschef Marko Schiemann, um das »umfassendste Wahlprüfungsverfahren in der Geschichte des Freistaats Sachsen«. Da hatte sich das Gremium gerade wieder einmal vertagt - zur »Klärung einer Rechtsfrage«, wie es vage hieß.

Die grundsätzliche Frage, die den Ausschuss quält, lässt sich knapp so formulieren: Durften zwei Vertrauensleute bei der AfD den Kandidaten Samtleben von der Land...


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