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Rotkreuz-Schwestern sind Leiharbeiterinnen
Bundesarbeitsgericht bindet Einsatz in Kliniken an Zustimmung von Betriebsräten
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Rotkreuz-Schwestern Arbeitnehmerinnen im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind. Damit dürfen die bundesweit rund 18 000 an Kliniken ausgeliehenen Schwestern nur mit Zustimmung des jeweiligen Betriebsrates weiterarbeiten, befand das Erfurter Gericht am Dienstag. Werden die Krankenschwestern an eine Klinik ausgeliehen, die nicht zum De...
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