Was bei einem Beschluss zu beachten ist

Videoüberwachung in einer Wohnungseigentumsanlage

Klingt einfach und logisch, aber ... Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die eine solche Anlage installieren wollen, müssen den Datenschutz und das Wohnungseigentumsrecht beachten.

»WEG sollten den entsprechenden Beschluss ganz genau und ausführlich formulieren«, rät Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). Denn der Einbau einer Videoanlage durch die WEG zur Überwachung von Teilen des Gemeinschaftseigentums ist nur zulässig, wenn die Regelungen des Datenschutzes eingehalten werden und die Interessen der Eigentümer am Schutz des Eigentums die Interessen der aufgenommenen Personen überwiegen. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 220/12) und dem Bundesdatenschutzgesetz grundsätzlich dann der Fall, wenn die folgenden Bedingunge...


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