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BGH stärkt Anspruch getrennt lebender Eltern auf Umgang mit Kind
Karlsruhe. Getrennt lebende Eltern haben künftig Anspruch darauf, ihr Kind auch gegen den Willen des anderen Elternteils zur Hälfte betreuen zu dürfen. Der Maßstab für die Anordnung solch eines sogenannten paritätischen Wechselmodells »ist neben den beiderseitigen Elternrechten allerdings das Kindeswohl, das vom Gericht nach Lage des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen ist«, entschied der Bundesgeric...
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