Solarmodule als Schnäppchen

EU-Gericht bestätigt Strafzölle für chinesische Hersteller

  • Susanne Schwarz
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Strafzölle, die die Europäische Union seit gut drei Jahren beim Import chinesischer Solarmodule erhebt, sind rechtmäßig und bleiben in Kraft. Das hat das Gericht der Europäischen Union am Dienstag entschieden. Die Aufschläge in Höhe von durchschnittlich 47,7 Prozent seien regelkonform begründet und festgelegt worden, urteilten die Luxemburger Richter. Damit wiesen sie die Klagen von 26 chinesischen Unternehmen gegen die Zusatzabgabe ab.

Im Dezember 2013 führte die EU-Kommission die Strafzölle als Anti-Dumping-Maßnahme ein. Sie sollten den Import billiger Produkte aus China erschweren. Die Anbieter aus dem Reich der Mitte, so hieß es, würden den europäischen Markt für Solarmodule kaputt machen, weil sie von Peking unzulässig subventioniert würden. Die Produkte könnten so zuungunsten europäischer Hersteller unterhalb des Marktpreises angeboten werden. »Unsere Einschätzung eines fairen Handelspreises chinesischer Solarmodule lieg...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.