»Lex Guben« gegen Wahl vorbestrafter Kandidaten

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Potsdam. Der Landtag hat am Donnerstag in Potsdam mit großer Mehrheit die »Lex Guben« erlassen. Damit soll künftig ausgeschlossen sein, dass vorbestrafte Kandidaten zu hauptamtlichen Bürgermeistern oder Landräten gewählt werden. Demnach ist ein Bürger für fünf Jahre nicht als Verwaltungschef wählbar, wenn er zuvor wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Hintergrund ist, dass der wegen Korruption zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilte Klaus-Dieter Hübner (FDP) im Sommer 2016 zum Bürgermeister von Guben (Spree-Neiße) wiedergewählt worden war. Hübner wurde danach suspendiert. Die Initiative zu der Gesetzesänderung war von den Grünen ausgegangen. dpa/nd

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