»Lex Guben« gegen Wahl vorbestrafter Kandidaten
Potsdam. Der Landtag hat am Donnerstag in Potsdam mit großer Mehrheit die »Lex Guben« erlassen. Damit soll künftig ausgeschlossen sein, dass vorbestrafte Kandidaten zu hauptamtlichen Bürgermeistern oder Landräten gewählt werden. Demnach ist ein Bürger für fünf Jahre nicht als Verwaltungschef wählbar, wenn er zuvor wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Hintergrund ist, dass der wegen Korruption zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilte Klaus-Dieter Hübner (FDP) im Sommer 2016 zum Bürgermeister von Guben (Spree-Neiße) wiedergewählt worden war. Hübner wurde danach suspendiert. Die Initiative zu der Gesetzesänderung war von den Grünen ausgegangen. dpa/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.