Handyverbot wird ausgeweitet

Verkehrsrecht: Vorschrift in der StVO soll reformiert werden

Im Wesentlichen wird eine erlaubte Nutzung am Steuer davon abhängig gemacht, dass die Geräte - ob Smartphone oder Tablet-Computer oder alle anderen Kommunikationsgeräte - durch eine vorhandene Sprachsteuerung nicht in die Hand genommen werden.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht sich durch den Vorschlag in seiner Haltung bestätigt, dass Verkehrsteilnehmer ausschließlich sprachgesteuerte Kommunikationsgeräte im Verkehr verwenden sollen.

Die großen Gefahren für die Verkehrsteilnehmer durch Ablenkung mit Kommunikationsgeräten sind mittlerweile durch viele Untersuchungen belegt. Autofahrer sollten beachten, dass Ablenkung auch mit Freisprecheinrichtungen oder Sprachsteuerung eintritt.

Rund 50 Prozent aller Nutzer werden bei emotionaler und intellektueller Anteilnahme an einem Gespräch oder einem wahrgenommenen Inhalt von der Straße abgelenkt. Dazu kommt die Unaufmerksamkeit durch die Bedienung der Geräte und die Bl...


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