Wenn sich die Zeugen widersprechen ...

Wer hat Recht?

Wenn die Zeugen der Gegenseite allzu unwahrscheinliche Ereignisse beschreiben und dazu noch Fehler bei Fahrzeugfarbe und Standort machen, kann ein Kläger sogar ohne gute Beweise den Prozess gewinnen. So entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Landgericht Coburg in einem Fall am 30. September 2016 (Az. 33 S 24/16).

Zum Hintergrund: Wer vor einem Zivilgericht klagt, muss in aller Regel beweisen, dass der von ihm geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht. Darum ist es gerade bei Verkehrsunfällen oder auch Parkremplern so wichtig, Fotos von Schaden und Unfallstelle zu machen sowie Zeugen zu haben. Das Gericht sieht sich allerdings in vielen Fällen mit sehr unterschiedlichen Zeugenaussagen konfrontiert.

Der Fall: Der spätere Kläger hatte sein Motorrad während eines Fußballspiels auf einen Parkplatz gestellt. Dort ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.