Kein Auszug trotzt Kündigung: Mieter müssen aber kräftig Miete nachzahlen

Urteil des Bundesgerichtshofs

Ziehen rechtmäßig gekündigte Mieter nicht aus ihrer Wohnung aus, ist der Vermieter berechtigt, statt der bislang gezahlten monatlichen Miete den aktuellen Marktpreis für eine vergleichbare Wohnung zu verlangen, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im am 3. Februar 2017 (Az. VIII ZR 17/16) veröffentlichten Urteil entschied.

Die betreffenden Mieter bewohnten in München seit 1993 eine 105-Quadratmeter-Wohnung und zahlten dafür eine Gesamtbruttomiete von monatlich 1046,91 Euro inklusive Heizkostenvorauszahlungen. Der Vermieter kündig...


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