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Staatliche Handlanger fürs Sterben

Erster Antrag auf tödliche Medikamente nach Suizid-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

In Ausnahmefällen dürfen Schwerkranke tödliche Medikamente bekommen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht vor wenigen Tagen. Jetzt muss sich das Urteil in der Praxis bewähren.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1044321.staatliche-handlanger-fuers-sterben.html

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