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Der Staat steht in der Pflicht

Trotz neuer ärztlicher Leitlinien werden intersexuelle Kinder noch immer Operationen zur »Geschlechtsanpassung« unterzogen, die medizinisch nicht notwendig sind

Im Rahmen der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um sexuelle Selbstbestimmung und Geschlechtsidentität wird auch Intersexualität in den letzten Jahren verstärkt aus menschenrechtlicher Perspektive betrachtet. Bei intersexuellen Menschen handelt es sich um Personen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale bei Geburt nicht den herkömmlichen Vorstellungen einer weiblichen oder männlichen Norm ents...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1044386.der-staat-steht-in-der-pflicht.html

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