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Spionagepuppe zerstören - Geld zurückfordern

Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Bundesnetzagentur hat die Puppe »My friend Cayla« mit Mikrofon und Antenne als »versteckte, sendefähige Anlage« eingestuft, die in Deutschland verboten ist. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg können Puppenbesitzer nun »Cayla« innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist reklamieren.»Cayla kann nicht mehr zu ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch genutzt werden, da sie ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1044633.spionagepuppe-zerstoeren-geld-zurueckfordern.html

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