Das Vorkaufsrecht - was man wissen sollte

Regelung für Grundstücksnutzer mit DDR-Verträgen hat nur bedingt Nutzen

Es herrscht oft Unklarheit, wie die Mitarbeiter in den Beratungsstellen des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) immer wieder feststellen können. Daher sollen die häufigsten Fragen zum Vorkaufsrecht hier kurz beantwortet werden.

Was ist ein Vorkaufsrecht?

Das Vorkaufsrecht ist ein nicht zu unterschätzendes Recht. Es darf aber andererseits auch nicht überbewertet werden. Entgegen einer häufigen Annahme gibt es dem Nutzer nicht die Möglichkeit, jederzeit vom Grundstückseigentümer den Verkauf des Grundstücks an ihn verlangen zu können. Eine solche generelle Verkaufsverpflichtung besteht nicht.

Der Nutzer kann natürlich - wie jedermann - dem Eigentümer ein Kaufangebot machen. Ob dieser es annimmt, ist seine freie Entscheidung, auch wenn das Angebot dem Bodenrichtwert entspricht oder sogar darüber liegt. Auch wenn der Eigentümer sich entscheidet, das Angebot des Nutzers anzunehmen, hat dies nichts mit dem Vorkaufsrecht zu tun. Ebens...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

- Anzeige -
- Anzeige -