Ein »Behinderten-Testament« ist nicht sittenwidrig

Erbschaftsrecht

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 15. Februar 2017 (Az. 10 U 13/16) hervor. Ein Erblasser könne im Rahmen seiner sogenannten »Testierfreiheit« ein behindertes Kind bei der Erbfolge benachteiligen oder sicherstellen, dass das Kind weiter staatliche Leistungen beziehen kann, heißt es im rechtskräftigen Urteil. Damit bestätigte das Oberlandesgericht eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Essen.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hatte gegen eine Familie aus Sprockhövel geklagt. Einer ihrer Söhne hat das genetisch bedingte Down-Syndrom. Er wohnt in einer Wuppertaler Einrichtung für Menschen mit Behinderungen und wird gesetzlich betreut. Laut Landschaftsverband erhält der heute 40-Jährige staatliche Leistungen, die sich von 2002 bis 2014 auf insgesamt rund 106 000 Euro beliefen.

Die Eltern, die insgesamt drei Kinder haben, hatten im Jahr 2000 ein Testament zugunsten des einen behinderten Sohnes ver...


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