DRK-Schwestern verlieren ihren Sonderstatus

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Die 25 000 Rotkreuz-Schwestern in Deutschland haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Februar 2017 (Az. 1ABR 62/12 A) ihren arbeitsrechtlichen Sonderstatus verloren. Sie gelten damit als Leiharbeiterinnen, wenn sie von den bundesweit 33 Schwesternschaften in Kliniken und Krankenhäuser außerhalb der DRK-Organisation eingesetzt werden.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-216/15), der den Sonderstatus der Schwestern nicht anerkannte, änderte das Bundesarbeitsgericht mit dem aktuellen Urteil seine Rechtsprechung. Bisher galten die DRK-Schwestern als Vereinsmitglieder, nun als Arbeitnehmer. Damit fallen sie unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das die Einsatzdauer...


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