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Das Recht auf tödliche Arznei ist möglich

Umstrittenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Sterbehilfe

Schwerkranke Menschen können Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung haben. »In extremen Ausnahmesituationen« dürfe ihnen dies nicht verwehrt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1045445.das-recht-auf-toedliche-arznei-ist-moeglich.html

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