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Das Recht auf tödliche Arznei ist möglich
Umstrittenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Sterbehilfe
Schwerkranke Menschen können Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung haben. »In extremen Ausnahmesituationen« dürfe ihnen dies nicht verwehrt werden.
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