Mit Zettel ist Reisen nicht erlaubt

In Berlin warten Geflüchtete lange auf ihre elektronische Aufenthaltserlaubnis

Im November hat der Palästinenser A. in Berlin Asyl bekommen. Kurz darauf unterschrieb er einen Arbeitsvertrag bei einer internationalen Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Schweden. A. soll im gesamten deutschen Sprachraum tätig werden, außerdem nach Schweden und zum EU-Sitz nach Brüssel fahren. Doch das darf A. nicht: Die Ausländerbehörde hat ihm bis heute keine elektronische Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Das ist ein Ausweisersatz, mit dem anerkannte Asylberechtigte im gesamten Schengen-Raum reisen dürfen.

»Die Ausländerbehörde hat mir noch nicht einmal einen Termin gegeben«, sagt A. dem »nd«. Den bekam er erst, nachdem sein Arbeitgeber Druck machte. Beim Termin am 15. März tackerte ihm die Sachbearbeiterin ein DIN-A 4-Blatt an seine ungültig gewordene Aufenthaltsgestattung an. Damit soll er sich ausweisen. Reisen darf er damit nicht: Der Zettel enthält weder ein Foto noch einen Amtsstempel. Den nächsten Termin bei der Be...


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