NSU-Prozess: Zschäpe ohne Sturm, Stahl und Heer

Drei Pflichtverteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin haben ihre Entlassung aus dem NSU-Prozess beantragt

München. Drei der Pflichtverteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben die Entlassung aus dem NSU-Prozess beantragt. Eine Fortsetzung ihrer Tätigkeit sei für sie »auch in persönlicher Hinsicht nicht mehr zumutbar«, schrieben die Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Sie reagierten damit auf einen Brief Zschäpes an den 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts. Darin hatte sie sich von mehreren Befangenheitsanträgen gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl und einen Beisitzer distanziert, die Heer, Stahl und Sturm außerhalb der Verhandlung vergangene Woche in Zschäpes Namen gestellt hatten.

In einem Schreiben an das Gericht machten die drei Anwälte geltend, sie hätten ihr Vorgehen abgesprochen und seien von einem Einverständnis Zschäpes ausgegangen. Detailliert beschreiben sie eine Folge an E-Mails und Telefonaten mit Zschäpes viertem Pflichtverteidiger, Mathias Grasel. Grasel war im Som...


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