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Teurer Schlüsseldienst immer strafbarer Wucher?
Gerichtsurteile
Eine überteuerte Rechnung vom Schlüsseldienst gilt nur als strafbarer Wucher, wenn der Anbieter eine Notlage des Kunden ausnutzt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1046321.teurer-schluesseldienst-immer-strafbarer-wucher.html
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