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Befreiung von der Erbschaftsteuer bei Selbstnutzung

Wird eine Wohnung auf den überlebenden Ehepartner oder die Kinder des Verstorbenen vererbt, fällt keine Erbschaftsteuer an. Die Befreiung von der Erbschaftsteuer setzt aber voraus, dass die Immobilie vom Erben weiterhin selbst bewohnt wird. Erbschaftsteuer fällt hingegen dann an, wenn nicht der Erbe die Immobilie weiter bewohnt, sondern ausschließlich ein anderes Familienmitglied.Nach Angaben der ...

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