Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Betriebliche Witwenrente nicht nur für jetzige Ehefrau
Urteile im Überblick
Die Zahlung einer betrieblichen Witwenrente darf nicht nur für die jetzige Ehefrau vereinbart werden. Nach einer Scheidung und Wiederheirat würde es die zweite Ehefrau unangemessen benachteiligen, wenn sie beim Witwenrentenanspruch leer ausginge.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1046331.betriebliche-witwenrente-nicht-nur-fuer-jetzige-ehefrau.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.