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Betriebliche Witwenrente nicht nur für jetzige Ehefrau

Urteile im Überblick

Die Zahlung einer betrieblichen Witwenrente darf nicht nur für die jetzige Ehefrau vereinbart werden. Nach einer Scheidung und Wiederheirat würde es die zweite Ehefrau unangemessen benachteiligen, wenn sie beim Witwenrentenanspruch leer ausginge.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1046331.betriebliche-witwenrente-nicht-nur-fuer-jetzige-ehefrau.html

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