BSG kippt Frist

Urteil

Nach dem am 23. Februar 2017 verkündeten Urteil (Az. B 11 AL 3/16 R) besteht ein Anspruch auch dann, wenn zwischen vorausgehendem Arbeitslosengeldbezug und Rentenbeginn mehr als ein Monat liegt. Laut Gesetz begründet eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Betroffene »unmittelbar« zuvor gearbeitet oder Arbeitslosengeld bekommen haben. Bislang wurd...


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