Was wird für die Ersatzpflege gezahlt?

Leserfrage

»Herr M. sollte für solche Fälle die sogenannte Verhinderungspflege beantragen«, empfiehlt Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. »Dafür stehen bis zu 1612 Euro für sechs Wochen im Jahr zur Verfügung. Der Betrag darf sogar um weitere 806 Euro auf 2418 Euro erhöht werden, wenn der Pflegebedürftige die Gelder für die Kurzzeitpflege nicht nutzt. Diese Mittel sind als zusätzliche Leistung zum Pflegegeld vorgesehen.«

In welcher Höhe das Pflegegeld an Herrn M. gezahlt wird, hängt davon ab, wie lange seine ...


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