Zschäpes Anwalt will Schuldunfähigkeit feststellen lassen

Im NSU-Prozess zeichnet sich eine Kehrtwende in der Verteidigungsstrategie ab / Psychologe diagnostiziert Persönlichkeitsstörung

München. Im Münchner NSU-Prozess will einer der Anwälte der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe deren Schuldunfähigkeit feststellen lassen. Ein Psychiater habe bei ihr eine schwere dependente (abhängige) Persönlichkeitsstörung festgestellt, sagte Rechtsanwalt Mathias Grasel am Donnerstag im Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Diese seien als »schwere andere seelische Abartigkeit« zu werten, was eine gesetzliche Voraussetzungen für eine Schuldunfähigkeit erfüllt.

Grasel beantragte die Anhörung des Freiburger Psychiaters Joachim Bauer, der das Gutachten erstellt habe. Bauer habe die Hauptangeklagte im NSU-Prozess sechs Mal in der Untersuchungshaft in München-Stadelheim besucht und insgesamt zwölf Stunden mit ihr gesprochen. Dabei habe ihm Zschäp...


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