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Vorsicht bei Nachbelehrung durch Versicherer

Lebensversicherungen

Für Lebensversicherer, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages keine ordnungsgemäße Widerspruchs- oder Widerrufsbelehrung vorgenommen haben, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Nachbelehrung vorzunehmen, um das »ewige« Widerspruchs- oder Widerrufsrecht zu beseitigen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1046949.vorsicht-bei-nachbelehrung-durch-versicherer.html

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