Adoption von Stiefkindern nur mit Trauschein erlaubt

Urteil des Bundesgerichtshofs

Keine Adoption ohne Trauschein: Wer die Kinder seines Partners annehmen möchte, um sie auch rechtlich zu gemeinsamen Kindern zu machen, muss dafür verheiratet sein. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer am 6. März 2017 veröffentlichten Entscheidung (Az. XII ZB 586/15) klar. Die gesetzlichen Regelungen dazu seien eindeutig und verletzten auch keine Grundrechte, hieß es. Damit sind eine verwitwete Mutter und ihr neuer Lebensgefährte auch in letzter Instanz gescheitert.

Das Paar lebt seit 2007 mit den beiden minderjährigen Kindern der Frau als Familie. Vor Ger...


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