Schwarzarbeit Kampf angesagt

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Die Bundesregierung stellt im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung »seit Langem einen zunehmend hohen Organisationsgrad der Täter« fest. Das geltende Strafgesetzbuch erfasse »besonders schwere Fälle nicht ausreichend«, beklagt die Bundesregierung im neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches.

Deshalb soll der einschlägige Paragraf 266a des StGB (»Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt«) um zwei neue Regelbeispiele für besonders schwere Fälle ergänzt werden. Dabei geht es um das »Beschaffen von unrichtigen, nachgemachten oder verfälschten Belegen unter Inanspruchnahme professioneller Hilfe« und um »das bandenmäßige Vorhalten solcher Belege zum Zwecke der fortgesetzten Vorenthaltung von Beiträgen«.

Mit dem »Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze«, dessen Entwurf die Regierung in den Bundestag eingebracht hat, will sie die Effiz...


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