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Karlsruhe präzisiert Schmähkritik

Streitfall in Köln muss neu verhandelt werden

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat im Streit um beleidigende Äußerungen vor Gericht eine enge Auslegung des Begriffs der Schmähkritik gefordert. Die Anwendung müsse ein »eng zu handhabender Sonderfall« bleiben, weil ansonsten nicht mehr abgewogen werden könne zwischen der Meinungsfreiheit auf der einen Seite und den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen auf der anderen Seite, heißt es in...

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