NPD gewinnt Tauziehen um Fraktionsgelder

Kasseler Verwaltungsgerichtshof: Stadt Büdingen darf der rechtsextremen Partei keine Gelder streichen

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die nordöstlich von Frankfurt gelegene 21.000-Einwohner-Stadt Büdingen gilt für hessische Begriffe als rechte Hochburg. Hier hatte die NPD bei den Kommunalwahlen im März 2016 10,22 Prozent und damit vier Sitze in der Stadtverordnetenversammlung errungen. Weil sie mit den allen Fraktionen zustehenden Geldern für Sachaufwendungen zur Erledigung ihrer politischen Arbeit jedoch nicht die rechte NPD-Propagandatätigkeit unterstützen wollte, hatte eine Mehrheit der Stadtverordneten und Entscheidungsträger im Rathaus aus Freien Wählern, SPD und Grünen im Januar kurzfristig die Satzung entsprechend geändert.

Demnach sollten »Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen« von den Zahlungen ausgenommen werden. Damit reagierten sie auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Januar, in der die Karlsruher Richter der NPD die Verfassungswidrigkeit bescheinigt hatten. Auf ein NPD-Verbot verzicht...


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