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Betrunken auf dem Segway
Kfz-Versicherung
Auch das Elektrofahrzeug Segway ist ein Kraftfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer mit Alkohol im Blut ein solches Fahrzeug lenkt, muss mit den gleichen Konsequenzen rechnen wie ein Autofahrer - bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1047721.betrunken-auf-dem-segway.html
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