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Steuerentlastung für Zeitarbeitnehmer
Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen mit Folgen
Viele Zeitarbeitnehmer können nun doch ihre Fahrten als Dienstreisekosten absetzen, also auch die Kosten für die Rückfahrt sowie eventuell Verpflegungskosten. Das Finanzgericht Niedersachsen hat eine Entscheidung zugunsten der Zeitarbeitnehmer gefällt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1047723.steuerentlastung-fuer-zeitarbeitnehmer.html
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