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Steuerentlastung für Zeitarbeitnehmer

Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen mit Folgen

Viele Zeitarbeitnehmer können nun doch ihre Fahrten als Dienstreisekosten absetzen, also auch die Kosten für die Rückfahrt sowie eventuell Verpflegungskosten. Das Finanzgericht Niedersachsen hat eine Entscheidung zugunsten der Zeitarbeitnehmer gefällt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1047723.steuerentlastung-fuer-zeitarbeitnehmer.html

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