Vorgetäuschter Eigenbedarf

Mietrecht zur Verkaufsabsicht

Der angebliche Eigenbedarf wäre auch dann vorgeschoben, wenn ein Angehöriger bis zum Verkauf in das Mietobjekt einzieht. Stellt sich heraus, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, muss der Vermieter den früheren Mietern Schadensersatz zahlen. Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) weist auf einen vom Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 214/15) entschiedenen Fall hin.

Ein Vermieter hatte seinen Mietern mit der Begründung gekündigt, das H...


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