Der Vermögensfreibetrag wird erhöht

Was ändert sich ab 1. April 2017?

Durch ein neues Gesetz wird der Verbraucherschutz von privaten Bauherren gestärkt. Auch das Kündigungs- und Widerrufsrecht wird klarer geregelt.
Durch ein neues Gesetz wird der Verbraucherschutz von privaten Bauherren gestärkt. Auch das Kündigungs- und Widerrufsrecht wird klarer geregelt.

Neuer 50-Euro-Schein: Seit dem 4. April ist neuer 50-Euro-Schein in Umlauf. Er hat ähnliche Sicherheitsmerkmale wie der neue 20er und soll deshalb fälschungssicherer sein.

Leiharbeit: Ab 1. April gilt ein neues Gesetz zur Leiharbeit. Damit wird eine Höchstdauer für die Überlassung an andere Betriebe von 18 Monaten eingeführt. Danach müssen Leiharbeitnehmer übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Schon nach spätestens neun Monaten müssen die Leiharbeiter ähnlich viel verdienen wie vergleichbare Beschäftigte im Betrieb. Leiharbeiter dürfen während eines Streiks nicht mehr eingesetzt werden, um Tätigkeiten der Angestellten zu übernehmen.

Vermögensfreibetrag: Ab 1. April wird der Vermögensfreibetrag beim Bezug von Sozialhilfe von 2600 auf 5000 Euro angehoben. Auch für Ehepartner von Sozialhilfeempfängern steigt die Verschonungsgrenze dann auf 5000 Euro. Bei minderjährigen Sozialhilfeempfängern gilt das gleiche...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.