Gesetz für Lohngleichheit kommt kaum zur Wirkung
Potsdam. In Brandenburg werden nur relativ wenige Arbeiterinnen und Angestellte vom Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern profitieren können. Das teilte das Sozialministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion hin mit. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz gelte nur für 604 der insgesamt 66 703 Betriebe in Brandenburg. Laut Gesetz können Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Damit sollen Benachteiligungen leichter erkannt und beseitigt werden. dpa/nd
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