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Eltern haften nicht für Käufe der Kinder über 0900-Nummer
Urteil des Bundesgerichtshofs
Ein Junge ordert am Telefon Extras für ein Computerspiel. Für die Mutter ist die Rechnung ein Schock: Sie soll rund 1250 Euro zahlen. Der Bundesgerichtshof entlässt die Frau aus der Haftung.
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